Doppelschlag

[259] Doppelschlag, 1) (Tuchm.), seines, dichtgewebtes, gewöhnliches wollsarbenes Tuch; 2) trillerähnliche Verzierung mit Vor- u. Nachschlag, besteht aus 4 Noten. Das Zeichen dafür ist ∾; z.B.

Doppelschlag
bedeutet
Doppelschlag

Man hat einfache, geschnellte, prallende u. geschleifte Doppelschläge, deren jeder durch verschiedene Stellung des Zeichens zu der Note angedeutet wird. Das Zeichen des prallenden D. ist Doppelschlag Nur der Solostimme ist es erlaubt, sich des D-s beliebig zu bedienen; 3) Schlagart des Finken, s.d.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 259.
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