Einholung eines auswärtigen Erkenntnisses

[547] Einholung eines auswärtigen Erkenntnisses, so v.w. Actenversendung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 547.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika