Eludiren

[662] Eludiren (v. lat.), 1) vereiteln, betrügen; 2) ausweichen; bes. 3) ein Gesetz durch geschickte Auslegung umgehen, daß es auf einen besonderen Fall, der darunter gehört, nicht angewendet werde. Daher Elusion, Vereitelung, Umgehung; Elusiv, vereitelnd, umgehend; Elusorisch, betrüglich, vergeblich.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 662.
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