Entsagung

[782] Entsagung, freiwillige Aufgebung eines Rechtes, so E. der Erbschaft, s.u. Erbschaft; daher Entsagungsvertrag (Pactum renunciativum), Vertrag, durch welchen man verspricht, etwas zu unterlassen od. auf etwas zu verzichten. Dagegen E. der Klagschrift, so v.w. Verbesserung der Klagschrift.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 782.
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