Ergänzungsgeschütze

[845] Ergänzungsgeschütze, werden die Geschütze genannt, welche bei Per Vertheidigung sowohl als bei dem Angriff von Festungen in Bereitschaft gehalten werden, um sie sofort an Stelle der etwa durch den Gebrauch od. durch die feindlichen Geschosse unbrauchbar gewordenen Geschütze in die Batterien bringen zu können.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 845.
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