Ersatztruppen

[868] Ersatztruppen werden während eines Krieges formirt u. haben die Verpflichtung Recruten auszuexerciren u. dieselben der im Felde stehenden Armee zur Deckung des Abganges in bestimmten Zeiträumen nachzusenden. Beim Deutschen Bunde beträgt nach der neuesten Matrikel die Zahl der E, 1/7 der Hauptcontingente. Für die verschiedenen Truppentheile gibt es Ersatzbataillone, Ersaschwadronen u. Ersatzartillerieabtheilungen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 868.
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