Freitreppe

[699] Freitreppe, unbedeckte, steinerne Treppe vor dem Eingange eines Gebäudes, die vom Terrain in das Erdgeschoß od. auf Terrassen führt; solche Treppen liegen entweder ganz vor dem Gebäude, od. sie sind in dasselbe hineingebaut, so daß Hallen gebildet werden. An det Thür erhält die F. immer ein geräumiges Podest (Perron). Die Stufen liegen in schräg ansteigenden Wangen; bei größeren F-en, wo die Stufen zu lang werden, um zwischen den Wangen sich frei zu tragen, werden dieselben auf ansteigende Bogen gelegt, auch wohl zu beiden Seiten mit plastischen Gruppen od. Statuen, namentlich Thierstatuen (Sphinxen, Löwen etc.), geschmückt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 699.
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