Geestemünde

[41] Geestemünde, Hafenort links an der Mündung der Geeste, im Amt Lehe des hannöverischen Herzogthums Bremen, der 1847 zum Freihafen erklärt wurde u. wegen der Einrichtungen, welche Hannover dort zu treffen beabsichtigt, so wie wegen seiner günstigen Lage u. des zunehmenden Schifffahrtsverkehrs eine Zukunft zu haben scheint; dabei das Fort Wilhelm.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 41.
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