Großsiegelbewahrer

[719] Großsiegelbewahrer, in großen Staaten der Beamte, welcher durch die Untersiegelung mit dem Staatssiegel u. seiner Unterschrift die Urkunden beglaubigt. In England ist der Großkanzler, in Frankreich der Justizminister G.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 719.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika