Hintermann

[393] Hintermann, 1) bei den in Reihen Aufgestellten derjenige, welcher hinter einem andern (seinem Vordermann) steht; 2) bei einem rangirenden Corps, z.B. bei einem Offiziercorps, einer Schule etc., der, welcher der Reihe nach auf einen Andern (Vordermann) folgt; 3) (Schiffs.), so v.w. Beistand; 4) jeder Indossent eines Wechsels, nach dem Remittenten, vgl. Wechsel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 393.
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