In durĭus

[897] In durĭus u. In pejus erkennen (Reformatio in pejus), in einem folgenden Erkenntniß Demjenigen, welcher das Rechtsmittel eingelegt hat, größere Nachtheile zuerkennen, als für ihn in dem vorhergehenden enthalten waren, s.u. Urtheil.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 897.
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