Kassendefect

[363] Kassendefect (Kassendeficit), was an dem Status einer Kasse fehlt; ein Mangel in den öffentlichen Kassen wird, wenn der Kassirer nicht nachweist, daß er ohne sein Verschulden entstanden ist, als Kassendiebstahl (Kassenveruntreuung) betrachtet; s. Amtsverbrechen II C) b).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 363.
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