Kleingewehr

[565] Kleingewehr, im Gegensatz zum Geschütz, eine Feuerwaffe, welche von einem Manne getragen u. abgefeuert werden kann; hierzu gehören Pistolen, Karabiner, Musketen, Büchsen etc. Daher Kleingewehrfeuer, das Infanteriefeuer im Gegensatz zum Artilleriefeuer.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 565.
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