Liebesdienste

[361] Liebesdienste, Dienste, welche Anderen aus reiner Zuneigung, nicht pflichtmäßig, erwiesen werden. Liegen ihr geheime selbstsüchtige Motive zu Grunde u. werden sie mit Zudringlichkeit erwiesen, od. fallen sie dem, welcher sie erhält, bes. bei Wiederholung lästig, so werden sie zu Liebesdienerei.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 361.
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