Markrecht

[901] Markrecht, 1) so v.w. Markgerechtigkeit: 2) die sämmtlichen Gesetze, nach welchen bei Streitigkeiten zwischen den Theilhabern einer Holzmark entschieden wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 901.
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