Maße

[948] Maße, 1) die abgemessenen Theile eines Buschholzes; 2) die an die einzelnen Gemeindeglieder zur Benutzung überwiesenen Theile einer Gemeindewiese; 3) so v.w. Deichpfand, s.u. Deich III.; 4) (Bergb.), eine Länge von 40 Lachtern od. auch das abzubauende Feld selbst. Sie können nicht ohne Fundgrube sein, indem der Anfangspunkt der M-n der Endpunkt der Fundgrube ist. Davon Maßner, derjenige, welcher ein od. mehrere M-n gemiethet hat: Maßen belegen, Arbeiter darauf anstellen; Maßen einbringen, so viel freies Feld vor sich haben, daß man die Maßen muthen u. vermessen kann, ohne älteres belehntes Feld zu berühren; Maßen anhalten, beim Vermessen derselben an dem Lochsteine der Fundgrubw od. der nächsten M. gehörig[948] anfangen; Maßen bauhaltig halten, wenigstens einer Häuer darauf arbeiten lassen, damit sie nicht in Freie fallen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 948-949.
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