Mediatstädte

[60] Mediatstädte, Städte, welche. keine eigne Gerichtsbarkeit haben, sondern unter Ämtern od. sonst einer Gerichtsbarkeit stehen; so Mediatstifter, sonst die deutschen Stifte, welche einer weltlichen Hoheit unterworfen waren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 60.
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