Motu proprĭo

[489] Motu proprĭo (lat., d.i. auf eignen Antrieb), Formel in den päpstlichen Rescripten, die, mit dem Zusatze de certa scientia et de sedis apostolicae plenitudine verbunden, die übrigen Förmlichkeiten, die bei den andern Verordnungen, denen diese Formel nicht beigesetzt ist, Statt finden, unnöthig macht u. bewirkt, daß die vorliegende päpstliche Entscheidung unter keinem Vorwande bestritten werden darf, ausgenommen wenn dadurch ein erworbenes Recht eines Andern verletzt würde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 489.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika