Oberstelle

[184] Oberstelle (Herald.), so v.w. Schildeshaupt; Oberwinkel ist hingegen das rechte od. linke Drittheil, je nachdem es näher bezeichnet wird, des Schildhauptes; ist es bes. tingirt, so ist es das Freiviertel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 184.
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