Präcediren

[448] Präcediren (v. lat.), vorher-, vorangehen, den Vorgang haben; daher Präcedenz, Vorgehen, höherer Rang, Vorrang; daher Präcedenzstreit, Streit um denselben. Ein solcher Präcedenzstreit war der, welcher sich nach der Theilung der Länder Friedrich Wilhelms, 1603, in die Weimarische u. Altenburgische Linie darüber entspann, ob den Vorgang bei Staatshandlungen u. öffentlichen Versammlungen der ältere Bruder des Herzogs, Johann von Weimar, od. die Söhne des Herzogs, die jungen Herzöge von Altenburg, haben sollten; s. u. Sachsen (Gesch.). Präcedenzien, vorausgegangene Fälle od. Urtheile, welche andern zur Norm dienen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 448.
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