Prosān

[615] Prosān (v. lat. profanus), 1) eigentlich der vom Tempel fern Gehaltene, z.B. wegen begangener Verbrechen; dann bes. 2) ein nicht in die Mysterien Eingeweiheter; daher auch jetzt ein Nichtfreimaurer; dann 3) unheilig, auch im Gegensatz von biblisch od. kirchlich; so Profanautoren (Profanschriftsteller) die griechischen u. römischen Schriftsteller im Gegensatz zu den biblischen u. kirchlichen; Profangeschichte, die Geschichte nach den gewöhnlichen Geschichtsquellen, im Gegensatz der biblischen Geschichte; 4) weltlich, im Gegensatz von geistlich od.[615] religiös; daher Profanfriede, so v.w. Landfriede; 5) so v.w. gemein, der Sittlichkeit nachtheilig, ruchlos. Daher Profanation, so v.w. Entweihung; profaniren, entweihen, entheiligen, entwürdigen, herabziehen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 615-616.
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