Prohibiren

[617] Prohibiren (v. lat.), abhalten, verhindern, verbieten. Daher Prohibitiv (prohibitorisch), verbietend, Einhalt thuend. Prohibition, Verhinderung, Verbot. Prohibitivsystem, das handelspolitische System, welches darauf berechnet ist, durch hohe Zölle u. durch Einfuhrverbote ausländische Handeltreibende von dem inländischen Markte auszuschließen; vgl. Freihandelssystem u. Handel. Prohibitīvus, verbietender Imperativ (s.d.); Prohibitorium, ein hierauf sich richtender Befehl.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 617.
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