Quadragesĭma

[728] Quadragesĭma (lat.), 1) der 40. Theil; von den Kaisern. eingeführte Abgabe, daß 1/40 als Zoll an das Ärarium gezahlt wurde; 2) Verlag der streitenden Parteien, bestand in 1/40 von dem Streitobject; 3) so v.w. Fastenzeit, weil dieselbe Anfangs 40 Stunden, später 40 Tage dauerte, weshalb man den ersten Sonntag derselben, Invocavit, Q. (d. i. den 40. Tag), wie den nächst vorhergehenden Quinquagesima (den 50.) nannte. Q Martīni, s. u. Advent.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 728.
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