Quaestĭo

[743] Quaestĭo (lat.), 1) das Suchen, das Fragen über Etwas, um sich zu belehren; bes. in juristischer Beziehung, z.B. Domitiana quaestio, s.d.; Q. facti, die Frage über die thatsächlichen Verhältnisse einer Streitsache, im Gegensatze der Q. juris, der Frage über die einschlagenden Rechtsgrundsätze; 2) Untersuchung in gerichtlichen Fällen, s. Quaestiones perpetuae; 3) bei Sklaven zum Bekenntniß angewendete Folter u. das dadurch herausgebrachte Bekenntniß selbst; 4) Untersuchung über einen gelehrten Gegenstand, z.B. Quaestiōnes academĭcae, Untersuchungen, welche Cicero über den Umfang u. die Gültigkeit der menschlichen Kenntnisse schrieb.[743]

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 743-744.
Lizenz:
Faksimiles:
743 | 744
Kategorien: