Quote

[774] Quote (v. lat.), bei gemeinschaftlichem Gewinn od. Verlust od. bei Abgaben der Antheil, welcher auf den Einzelnen od. auf einen besteuerten Gegenstand kommt; daher Quotiren, diese Vertheilung bewirken; Quotation (Quotisation), die Antheilsberechnung; Quotität, das Antheilsverhältniß.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 774.
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