Rayon

[864] Rayon (fr., spr. Raiong), 1) Strahl; 2) Halbmesser eines Zirkels; 3) Bezirk, Umgegend; 4) der Umkreis der Festung, welcher von den Geschützen derselben vertheidigt wird od. vertheidigt werden kann. Um dem Feinde keine Deckungsmittel auf demselben zu lassen, sollen sich in dem R. keine Gebäude etc. befinden; wird dennoch die Beibehaltung od. Erbauung eines Gebäudes aus besonderen Gründen gestattet, so darf dies nur leicht aufgeführt werden, u. der Eigenthümer muß sich außerdem verpflichten, dasselbe bei einer Armirung der Festung binnen wenigen Stunden nach erhaltenem Befehl zu demoliren u. der Erde gleich zu machen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 864.
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