Record

[900] Record (spr. Rikohrd, Recordum), in England eine Urkunde auf Pergament über eine vor Gericht gepflogene Verhandlung u. das darauf gefällte Erkenntniß, welche in einem königlichen Gerichtshof, der nur dazu berechtigt ist (Court of record), aufbewahrt wird. Gegen ein R. ist kein Beweis mehr zulässig. Daher Recorder (spr. Rikohrd'r), ein Beamter eines Gerichtshofes, welcher das Recht hat, Records aufzubewahren u. in Gerichtssachen auf die Beobachtung der Gesetze sieht. Der Recorder von London ist einer der angesehensten Staatsbeamten, überbringt dem Könige die Todesurtheile u. motivirt unter Einfluß der Minister deren Bestätigung od. die Begnadigung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 900.
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