Reisegeld

[17] Reisegeld, 1) das nöthige Geld zu einer Reise: 2) der den wandernden Handwerksburschen gereichte Zehrpfennig; 3) sonst der Sold des zu einem Heerzuge Angeworbenen; 4) ehedem die Ablösung dessen, welcher nicht mit in den Krieg ging.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 17.
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