Reitlehen

[27] Reitlehen, ehemals ein Gut, dessen Besitzer verbunden war, seinem Lehnsherrn zu Pferde zu dienen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 27.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika