Spruchfertig

[606] Spruchfertig (Spruchreif), ist eine Sache, wenn sie so vollständig instruirt ist, daß darüber ein richterlicher Endbescheid gegeben werden kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 606.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: