Spurĭus

[611] Spurĭus (lat., gr. Nothos), 1) Kind, dessen Vater nicht bekannt ist. Während solche Kinder nach Römischem Recht keine Agnatio, als welche vom Vater herrührte, hatten, so hatten sie doch eine Cognatio, waren römische Bürger u. konnten als Erben eingesetzt werden; daher Spurius auch so v.w. unehelicher Sohn, Bastard; Spuria, uneheliche Tochter. 2) Unecht, von Stellen in Büchern, welche von späterer Hand verfaßt, od. von Büchern, denen andere Verfasser beigelegt sind; 3) von nicht so vollkommener Bildung, wie andere Gebilde derselben Art, so Spuria sutura, s.u. Naht 3); 4) was das Ansehen von etwas Bestimmten hat, ohne es zu sein, wie Spuriae aquae, s.u. Schafswasser; Spuriae costae, falsche Rippen, s.u. Rippen 1); Spuriae vertĕbrae, falsche Wirbel, s.u. Becken A) a); Spurii morbi (Spurische Krankheiten), Krankheiten, welche, obgleich sie Symptome mit andern, mit denen sie gleichen Namen führen, gemein haben, doch in wesentlichen Zufällen auch von ihnen abweichen; 5) die Form eines Pflanzentheils besitzend, ohne dessen eigentliche Function zu erfüllen, od. auf die gewöhnliche Weise entstanden u. gebildet zu sein.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 611.
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