Stürmen

[13] Stürmen, 1) durch heftige Bewegung ein großes Getöse machen; 2) bes. vom Winde, heftig wehen u. brausen; 3) durch einzelne Glockenschläge das Zeichen geben, daß eine Feuersbrunst ausgebrochen sei; 4) einen festen Punkt, eine Batterie etc. mit gefälltem Bayonnet od. auch durch einen Cavalleriechoc angreifen; 5) eine Festung mit Hülfe der Sturmleitern ersteigen od. durch eine gemachte Bresche in dieselbe eindringen; s.u. Festungskrieg S. 224 f.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 13.
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