Tschausch

[884] Tschausch, in der Türkei 1) Gerichtsdiener; 2) eine Art Gendarmerie, begleiten den Sultan beim Ausreiten u. die großen Paschas; ihr Oberhaupt ist der T.-Baschi, welcher am türkischen Hofe zugleich die Stelle eines Reichsmarschalls vertritt, s.u. Diwan 3); 3) bei der Armee Boten, welche Befehle des Commandanten überbringen; 4) eine vorzügliche Sorte Weintrauben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 884.
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