Unfug

[161] Unfug, 1) eine Handlung, zu welcher kein Recht od. Befugniß vorhanden war; 2) ein unanständiges Betragen, bes. wenn es mit Geräusch verbunden ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 161.
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