Vieleckschnittverhältniß

[573] Vieleckschnittverhältniß (Ratio sectionalis polygonica), Verhältniß, zusammengesetzt aus den Verhältnissen, nach welchen bei einem ebenen od. nicht in einer Ebene enthaltenen Vielecke jede Seite von einem in der Seite selbst od. in ihrer Verlängerung liegenden Punkte geschnitten wird. Über V., gilt das Theorem, daß jedes V. einen rationellen Werth hat, wenn sowohl die Spitzen des Vielecks, als die Theilpunkte der Seiten Punkte eines Netzes sind, wobei unter Netz die Gesammtheit aller Linien u. ihrer Schneidungspunkte zu verstehen ist, welche entstehen, wenn man 4 ursprünglich gegebenene Punkte, von denen nicht mehr als 2 in einer Geraden liegen, durch gerade Linien bis zu den Durchschnittspunkten verbindet, diese wieder mit allen vorkommenden Schneidungspunkten u.s.f.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 573.
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