Virilstimme

[614] Virilstimme, die Befugniß des Einzelnen als solcher seine Meinung in einer Versammlung abzugeben u. bei der Zusammenzählung für sich gerechnet zu werden, im Gegensatz einer Curiatstimme, bei welcher die abzugebende Stimme erst durch die Abstimmung mehrer, an derselben Stimme Betheiligter zu ermitteln ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 614.
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