Vorderblatt

[682] Vorderblatt, 1) der vordere Theil eines gewirkten Strumpfes; 2) der Theil eines Schuhes od. Stiefels, welcher den Fußrücken bedeckt; 3) der vordere Theil eines Frauenkleides unter dem Leibchen; 4) das Schulterblatt eines vierfüßigen Thieres.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 682.
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