Vorgraben

[686] Vorgraben, bei Feldschanzen ein zweiter Graben vor dem ersten, muß Seitenvertheidigung haben. Vor Festungen ist ein V. gewöhnlich naß, liegt am Fuße des Glacis u. hat einen bedeckten Weg vor sich.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 686.
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