Vorspiel

[700] Vorspiel, 1) eine einactige Scenenfolge, welche zum erläuternden Verständniß eines größern dramatischen Werkes dient u. eine frühere Begebenheit behandelt, welche den Zuschauer schnell auf den Standpunkt setzt, die Fabel des Dramas richtig zu verstehen. Das V. braucht, was Ort u. Zeit betrifft, nicht mit dem Hauptwerke in directer Verbindung zu stehen. Namentlich haben neuere dramatische Dichter sich des V-s bedient, um irgend eine schwierige Behandlung des Stoffs zu umgehen. Derartige V-e sind z.B.: Das heimliche Gericht, zum Käthchen von Heilbronn; Der Weihnachtsabend, zu den Lichtensteinern von Barth u.a.m.; 2) so v.w. Festspiel; 3) so v.w. Prolog, wenn ein Theil der Handlung dahin verlegt ist; 4) (Musik), so v.w. Präludium.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 700.
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