Wahrnehmen

[755] Wahrnehmen, 1) gewahr werden, erblicken; 2) mit den Sinnen empfinden, bemerken; 3) nach vorhergegangener Beobachtung bemerken; 4) auf etwas achten, um sich davor zu hüten, um es zu befolgen, od. zu benutzen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 755.
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