Weinbeeren

[48] Weinbeeren, die Frucht des Weinstockes, sowohl mit dem Kamme, woran sie hängt, als ohne denselben. Getrocknet geben sie die großen Rosinen. Auch werden sie in Zucker od. in Essig eingemacht. Noch nicht völlig reif, werden sie wie Stachelbeeren zu Gemüßen u. zu Gebackenem gebraucht, auch zur Bereitung des Agrest benutzt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 48.
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