Zweig

[762] Zweig, 1) so v.w. Ast; bes. dünner, leicht biegsamer Ast; 2) die Nebenschossen eines Staudengewächses, welche an dem Stängel od. Stamm sitzen; 3) was sich von einem größern Dinge derselben Art in Gestalt eines Zweiges absondert; 4) Z-e des bedeckten Wegs, die ausspringende, gerade Linie desselben; 5) Z. einer Curve, s.u. Symmetrisch gelegene Curventheile.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 762.
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