Ausfuhrtarife

[314] Ausfuhrtarife (export-tariff; tarif d'exportation; tariffa di esportazione) sind Tarife (lokale, bzw. direkte) mit ermäßigten Sätzen, die zur Begünstigung des Exports eines Staates für die Beförderung bestimmter Artikel nach dem Auslande erstellt werden.

A. werden häufig unter der allgemeinen Bezeichnung von Ausnahmetarifen eingeführt und charakterisieren sich öfters dadurch, daß sie in einer bestimmten Relation nur nach einer Richtung (also nicht in der Gegenrichtung) gewährt werden. Gewisse Ausfuhrgüter genießen schon laut Lokaltarif bei Aufgabe nach dem Ausland günstigere Transportbedingungen s. Auslandsverkehr.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 314.
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