Bahnhofgärten

[408] Bahnhofgärten, die vor den Empfangsgebäuden oder auf den Bahnhofvorplätzen hergestellten Zier- und Nutzgärten. Die B. werden meist von den Bahnverwaltungen auf eigene Kosten angelegt; ihre Ausdehnung und Ausstattung ist je nach dem Zweck, dem sie dienen sollen, verschieden. Zuweilen werden B., wie z.B. vor größeren Empfangsgebäuden nur zur Ausschmückung angelegt (Vorgärten); in der Regel sind jedoch die B. auch dem reisenden Publikum zugänglich (z.B. solche in Verbindung mit den Bahnhofwirtschaften), ausgenommen die Nutzgärten, die den Bahnbediensteten hauptsächlich auf kleineren Stationen zugewiesen werden. Gern pflegt man die freistehenden Stationsbrunnen mit kleinen Gartenanlagen, am besten mit Schatten spendenden Bäumen, zu umgeben. Die Unterhaltung der Ziergärten obliegt meist der Bahnverwaltung, während die Nutzgärten von den Nutznießern unterhalten werden.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 408-409.
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