Bahnpostverkehr

[426] Bahnpostverkehr, derjenige Brief- und Paketpostverkehr, der von den staatlichen oder Reichspostanstalten mit Benutzung der Eisenbahnen abgewickelt wird. Die Verpflichtung der Eisenbahnen im Postverkehr ist durch Gesetze oder Konzessionsurkunden geregelt; sie erstreckt sich auf die entgeltliche oder unentgeltliche Beförderung, Unterhaltung und Wartung der Eisenbahnwagen, Hergabe von Eisenbahnwagenabteilen u.s.w.

Der innerdienstliche Schriftverkehr unter den Behörden und Dienststellen sowohl einer und derselben Eisenbahnverwaltung als auch der verschiedenen miteinander in Geschäftsbeziehung stehenden Eisenbahnverwaltungen fällt nicht unter den Bahnpostverkehr, wird vielmehr durch das Eisenbahnzugspersonal als Eisenbahndienstsache vermittelt. S. Postbeförderung, Postwagen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 426.
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