Baukrankenkassen

[12] Baukrankenkassen. Kassen, die für die bei Weg-, Eisenbahn-, Kanal-, Strom- und Dammbauten sowie in anderen vorübergehenden Baubetrieben beschäftigten krankenversicherungspflichtigen Personen von den Bauherren zu errichten sind. In Deutschland und Österreich-Ungarn sind Bauherren, die zeitweilig eine größere Zahl von Arbeitern beschäftigen, zur Errichtung von B. verpflichtet. Näheres s. Krankenkassen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 2. Berlin, Wien 1912, S. 12.
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