Befehlstab

[105] Befehlstab, ein Signalmittel zur Erteilung des Auftrages für die Abfahrt des Zuges (s.d.) an Stelle mündlichen Befehls. Der B. (Abb. 1) besteht aus einem Holzstab mit runder Blechscheibe. Ein grüner Rand und eine kleine Öffnung in der weiß gestrichenen Scheibe erhöhen[105] die Sichtbarkeit bei der Signalgebung. Bei Dunkelheit tritt an die Stelle des B. eine Handlaterne, deren Licht zur Unterscheidung von den zahlreichen anderen Lichtern zweckmäßig farbig, u. zw. grün geblendet wird, entsprechend dem dieser Lichtfarbe mehr und mehr zufallenden Signalbegriff: Fahrt frei. Um die Sichtbarkeit des Lichtes zu verbessern, wird die Laterne mit einem drehbaren Bügel und Stab – Stablaterne (Abb. 1) – versehen, der das Emporheben über die Köpfe der auf dem Bahnsteige anwesenden Personen gestattet. – Durch Senken des hoch gehaltenen Stabes oder der Laterne erteilt der mit der Zugabfertigung beauftragte Beamte (Aufsichtsbeamter, Zugabfertiger, Zugführer) den Befehl zur Abfahrt des Zuges. Der B. ist seit dem Jahre 1906 auf den Stationen der Berliner Stadt- und Vorortbahnen und seit dem Jahre 1911 auf sämtlichen Hauptbahnen der preußischhessischen Staatseisenbahnverwaltung für den Personenzugdienst, soweit die Stationen mit Ausfahrsignal versehen sind, in Gebrauch. Er erleichtert und beschleunigt die Zugabfertigung. Da hierbei der Ruf »Abfahren« ganz fortfallen kann, so wird gleichzeitig eine ruhigere Abwicklung des Dienstes erreicht und dem Hasten und Drängen der Reisenden sowie den hieraus entspringenden Gefahren entgegengewirkt. – Vor Abfahrt eines Personenzuges müssen im allgemeinen drei Bedingungen erfüllt sein. Erstens muß festgestellt sein, daß das Fahrgleis für den Zug frei ist, zweitens muß die Abfertigung des Zuges – das Aus- und Einsteigen, Aus- und Einladen u.s.w. – beendet und drittens die Abfahrzeit herangekommen sein. Die erste dieser Bedingungen ist die wichtigste; Irrtümer können hier die schwersten Folgen haben. Ob sie erfüllt ist, zeigen die Ausfahrsignale dem Lokomotivführer und dem Zugführer in zuverlässiger Weise an. Auf Stationen mit Ausfahrsignal genügt daher die Zeichengebung durch B. für die Meldung an den Zug- und Lokomotivführer, daß auch die zweite und dritte Bedingung erfüllt sind und die Abfahrt erfolgen kann.

Der B. hat auch auf anderen deutschen sowie auf österreichischen Bahnen Anwendung gefunden. So ist er seit 1912 auf der Wiener Stadtbahn in Gebrauch, wo gleichzeitig mit seiner Einführung der zweite Zugbegleiter (Stockmann) bei den Stadtbahnzügen aufgelassen wurde.

Breusing.

Abb. 1.
Abb. 1.
Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 2. Berlin, Wien 1912, S. 105-106.
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