Betriebswerkmeister

[351] Betriebswerkmeister, Werkmeister, Maschinenmeister, Heizhausleiter, Depotchef, Vorsteher des Zugförderungs- (Betriebsmaschinen-) Dienstes auf Stationen, wo eine größere Zahl von Lokomotiven stationiert ist und sich zumeist auch eine kleinere Reparaturwerkstätte sowie mechanische Anlagen befinden; in solchen Stationen wäre der Stationsvorsteher nicht im stande, den Geschäften des Maschinendienstes nachzukommen, und es ist daher nötige einen eigenen maschinentechnisch gebildeten Beamten als Vorstand des Betriebsmaschinendienstes zu bestellen; diesem sind untergeordnet die Lokomotivführer, Heizer, Wärter der mechanischen Anlagen, Vorarbeiter, Putzer, Arbeiter.

Der B. beaufsichtigt und unterhält die Betriebsmittel seines Bezirks (Lokomotiven und Wagen), die mechanischen Anlagen (Drehscheiben, Schiebebühne, Krane, Wasserstationen etc.); er regelt den Lokomotivdienst und hat für die rechtzeitige Gestellung der erforderlichen Lokomotiven in betriebsfähigem Zustand zu sorgen; er hat ferner Vormerkungen über die Leistungen der ihm unterstellten Lokomotiven zu führen und zu veranlassen, daß. Lokomotiven, Dampfkessel, Wagen der vorgeschriebenen periodischen Revisionen und Proben unterzogen werden. Er beaufsichtigt das Lokomotivpersonal, er revidiert ihre Dienstbücher, kontrolliert und verrechnet den Verbrauch der Materialien und führt die Verwaltung der Lokomotiv- und Heizhausinventarien. Bei Unfällen hat der B. mit Arbeitern und Werkzeugen Hilfe zu leisten.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 2. Berlin, Wien 1912, S. 351.
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