Delegierte Verwaltung

[270] Delegierte Verwaltung, eine in der Volkswirtschaftslehre für die Privateisenbahnverwaltung vorkommende Bezeichnung, durch die zum Ausdruck gebracht werden soll, daß die Privatbahnverwaltung nur als Delegierte der Gemeinwirtschaft anzusehen und allen jenen Beschränkungen und Verpflichtungen zu unterwerfen sei, die eine der Gemeinwirtschaft entsprechende Gebarung zu sichern geeignet sind.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 3. Berlin, Wien 1912, S. 270.
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