Dienstwohngebäude

[366] Dienstwohngebäude (officials' dwelling house; bâtiment d'habitation pour le service; fabbricato alloggi), von der Bahnverwaltung erbaute Wohngebäude, die Bediensteten zu Wohnzwecken überlassen werden. D. werden meist nur für Beamte errichtet; für Arbeiter kommen in der Regel Mietwohnungen in Frage.

Als Bauplatz wählt man trocken gelegene Grundstücke in möglichster Nähe der Beschäftigungsstelle, mit tragfähigem Baugrund in nicht zu großer Tiefe, die es ermöglichen, die Wohnungen so zu bauen, daß die Räume gut durchlüftet werden können und reichlich Sonnenlicht erhalten. Zu diesem Zweck werden[366] die Fenster am besten an die Ost- und Westseite gelegt. Der Bauplatz soll nicht zu weit von Ortschaften entfernt sein, um die Beschaffung von Lebensmitteln und den Besuch von Kirche und Schule nicht zu erschweren, auch nicht zu nahe an großen Verschiebebahnhöfen liegen, wo die Wohnungen zu sehr unter dem auch nachts nicht aufhörenden Lärm des Betriebs zu leiden haben würden.

Die Bauplatzgröße hängt von der Zahl der in einem Hause vereinigten Wohnungen ab, für die außer dem gemeinsamen Hofe auch möglichst je ein Garten vorzusehen ist.

Man wird, wenn z.B. 4 Wohnungen in einem Hause vereinigt werden, mit 3 Ar für jede Wohnung im allgemeinen ausreichen können. In einem Nebengebäude sieht man Ställe, wohl auch Aborte und eine Waschküche vor.

Bei der Anordnung der Wohnungen ist ein eigener Zugang für jede anzustreben, jedenfalls aber die Benützung eines gemeinsamen Zugangs und Treppenhauses nur für Beamte gleicher Stellung vorzusehen. Als Mindestbreite des Treppenhauses kann 2∙30 m gelten, um auch größere Möbelstücke unschwer auf ihnen hinauf- und hinabschaffen zu können.

Jede Wohnung ist gegen eine gemeinsame Treppe abzuschließen und mit einem eigenen Flur oder Vorplatz zu versehen, von dem aus mehrere Räume der Wohnung unmittelbar zugängig sind. Außer den Wohnstuben und den Küchen, die in Unterbeamtenwohnungen vielfach als Wohnküchen dienen, gehören zu jeder Wohnung Keller- und Bodenräume, eine oder mehrere Dachkammern, ein Abort, ein Spülraum und ein Speiseschrank oder eine Speisekammer, während Waschküche und Trockenboden meist gemeinsam benutzt werden. Die Anordnung von Balkonen und geschützten Hauslauben ist erwünscht als Sitzplatz, zur Erledigung hauswirtschaftlicher und Küchenarbeiten sowie zum Lüften, Sonnen und Ausklopfen von Betten und Decken.

Die Wohnräume werden sämtlich heizbar eingerichtet und sollten 4∙10 m Mindesttiefe erhalten, um zwei Betten hintereinander aufstellen zu können. Ihre Zahl ist so zu bemessen, daß Eltern und größere, dem Kindesalter entwachsene Knaben und Mädchen getrennte Schlafräume erhalten, und daß die vielfach nachts beschäftigten Beamten in ihrer Tagesruhe nicht zu sehr gestört werden.

Als Mindestgrundfläche der eigentlichen Wohnräume ohne Flure und sonstiges Zubehör werden bei den preuß.-hess. Staatsbahnen für Unterbeamte 45 m2, für mittlere Beamte 68 m2 gerechnet.

Die Anlage von Baderäumen ist, wenn Wasserleitung vorhanden ist, erwünscht und meist durch ihre Vereinigung mit den Aborträumen bei deren entsprechender Vergrößerung leicht zu erreichen.

Cornelius.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 3. Berlin, Wien 1912, S. 366-367.
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